Wer hilft Unternehmern in der Krise?
Digital Team Österreich
Das Digital Team Österreich ist ein Zusammenschluss von Unternehmen aus der Digitalisierungsbranche, welche durch die Internetoffensive Österreich koordiniert werden. Beteiligt sind verschiedenste kleine und große Unternehmen wie beispielsweise Cloudinho, Personalwolke und Magenta, welche die auf der Webseite definierten Services für mindestens 3 Monate kostenfrei anbieten. Es sollte dazu gesagt sein, dass nach den 3 Monaten meist jedoch ein 2-jähriger Vertrag auf einen warten.
Derzeit zählen zu den 4 Services:
- Lösungen für Online-Videokonferenzen und Online Meetings.
- Maßnahmen zur Ermöglichung von Kommunikation und Zusammenarbeit in virtuellen Arbeitsräumen.
- Cyber Security für sichere Arbeitsverbindungen zwischen den mobilen Geräten der Mitarbeiter und den Firmennetzwerken.
- Bereitstellung eines schnellen Internetzugangs.
Wirtschaftsagentur Wien
Die Wirtschaftsagentur Wien unterstützt mit einer Förderquote von 75% und einem Projektwert von bis zu 10.000 EUR den Aufbau einer IT-Infrastruktur zur Etablierung von Telearbeitsplätzen. Also sprich die Errichtung von adäquaten Home-Office Arbeitsplätzen für Ihre Mitarbeiter. Bewerben können sich kleine und mittlere Unternehmen und der Antrag kann bis zum 01.03.20 rückwirkend gestellt werden. Förderbar sind Maßnahmen für IT-Einrichtungen und Beratungen durch Dritte.
Austria Wirtschaftsservice
Aufgrund der Coronavirus-Krise stellt die Austria Wirtschaftsservice Ges.m.b.H. unter speziellen Konditionen und Bedingungen sogenannte Überbrückungsgarantien in Aussicht. Diese verfolgen das Ziel: „Erleichterung der Finanzierung von Betriebsmittelkrediten von Unternehmen, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftrags-, Lieferungsausfälle oder sonstige Marktänderungen aufgrund der „Coronavirus-Krise“ beeinträchtigt ist“. Die genauen Informationen über die Antragstellung und wer in welcher Höhe gefördert werden kann finden Sie unter folgendem Link: https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/.
Bundesministerium für Finanzen
Das Bundesministerium für Finanzen hat am 14. März 2020 eine Pressemitteilung ausgesendet, in welcher Sie die Möglichkeit von steuerlichen Sonderregelungen betreffend des Coronavirus bekannt gegeben haben. Unter die Maßnahmen fallen Einkommen- und Körperschaftssteuervorauszahlungen für 2020 sowie die Möglichkeit von Stundungen. Weitere Infos zur Abgabeneinhebung und der Glaubhaftmachung finden Sie unter folgendem Link: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2020/maerz/sonderregelungen-coronavirus.html
Corona Kurzarbeit
Aufgrund von zahlreichen drohenden Entlassungen aufgrund von Umsatzeinbrüchen in der Privatwirtschaft, wurde nun eine sogenannte Corona-Kurzarbeit erlassen und dient der Sicherung von Unternehmen und den damit zusammenhängenden Arbeitsplätzen.
Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeit ist die vorübergehende Herabsatzung der Normalarbeitszeit und damit zusammenhängend auch des Entgelts. Der Vorteil ist, dass die Unternehmen nicht direkt gezwungen sind, Mitarbeiter zu entlassen, sondern erst einmal die Kurzarbeit einführen, in der Hoffnung, dass sich die Situation wieder fängt. Das besondere an der Corona Kurzarbeit ist, dass das AMS einen Teil des zu zahlenden Entgelts übernimmt. Dies stellt für den Arbeitgeber eine erhebliche Entlastung dar, da dieser nur die Kosten für die tatsächliche erhaltene Arbeitszeit trägt und die Differenz (des bereits gekürzten Nettogehalts) vom AMS übernommen wird. Ein kleines Beispiel:
Eine 40 Stunden-Woche mit einem Bruttoentgelt vor KA 2.000 Euro; Während der Kurzarbeit wird die Arbeitszeit auf 10% verringert. Der Arbeitgeber muss 85% des Entgelts zahlen (Nettoentgeltgarantie), plus SV-Beiträge auf Basis des Entgelts vor Kurzarbeit. Der Arbeitgeber trägt aber letztlich nur die Kosten für die erhaltene Arbeitszeit, den Rest ersetzt fast zur Gänze das AMS.
Für weitere Informationen bezüglich der Dauer, welche Unternehmen sich für die Corona Kurzarbeit melden können und auch welches Gehalt Arbeitnehmer erwarten können, finden Sie unter folgendem Link https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit oder unter diesem PDF der WKO.
COVID_19 Sonderförderung
Ein Notlagefonds der Stadt und Wirtschaftskammer Wien, welcher speziell für Krisenzeiten eingerichtet wurde, stellt eine Soforthilfe für Wiener EPU´s und Kleinstunternehmen in Höhe von 20 Millionen Euro zur Verfügung. Unterstützung können EPU´s und Kleinunternehmer mit bis zu 10 Mitarbeiter und einem Umsatzrückgang von mehr als 50% erhalten. Die Anträge werden jedoch erst ab 01. April 2020 bearbeitet.
Jedoch bietet die Wirtschaftskammer auch Unterstützungen in Form von Stundungen bei Sozialversicherungen und Steuervorauszahlungen. Für alle weiteren Infos möchten wir auf die Webseite unter folgendem Link https://www.wko.at/service/w/corona-hilfe-wiener-kleinbetriebe.html verweisen.
Als Division der AppGURU GmbH sind wir von Four Letter Marketing selbst ein KMU und haben so auch selbst bereits einige dieser Förderungen eingereicht. Darüber hinaus haben wir schon seit geraumer Zeit ein funktionierendes Teleworking-System für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgerollt – seit Beginn der Ausgangsbeschränkungen sind wir in Vollbesetzung im Home-Office und haben nichts an Produktivität eingebüßt. Dieses Wissen wollen wir gerne mit allen betroffenen Unternehmen teilen. Hierfür haben wir einen Katalog an Maßnahmen geschnürt, in welchem ein Rollout des Home-Office inklusive Hard- und Softwarekonzept, sowie Beratung zu virtuellem Team- und Taskmanagement für alle Ihre Mitarbeiter abbildbar ist. Für ein kostenloses Beratungstelefonat melden Sie sich gerne unverbindlich unter +4366488720674 oder auf der Website https://info.fourletter.marketing/homeoffice
Zu guter Letzt sollte also gesagt sein, dass kein Unternehmen den Kopf hängen lassen muss, denn wie hat Nelson Mandela gesagt:
“It always seems impossible until it´s done.”